
Wenn Ihnen der Anbieter einen Ersatztermin anbietet, sind Sie nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Wenn bereits ein Teil des Unterrichts stattgefunden hat, können Sie nur einen anteiligen Betrag zurückfordern. Die Rückzahlung muss nicht automatisch erfolgen. Stellen Sie Ihre Forderung möglichst rasch und schriftlich.

