
Dank dem Beobachter: Säntisbahn ist kulant
Die Merkis wenden sich an den Beobachter. Rechtlich ist der Fall klar, die Bahn hat nicht falsch gehandelt. Fabienne Stich vom Fachbereich Konsum des Beobachter-Beratungszentrums sagt: «Da die Säntisbahn ihren Betrieb nicht eingeschränkt hatte, wäre der Vertrag erfüllt worden.» Die Tatsache, dass Beat Merki nicht zur Bergstation gelangen konnte, habe der Seilbahnbetrieb nicht zu verantworten. «Eine Informationspflicht besteht aus juristischer Sicht seitens der Bergbahnen nicht», so Expertin Stich.

