
Daniela Bleiker Patt, die Lehrperson empfiehlt eine schulpsychologische Abklärung. Müssen Eltern ihr Folge leisten?
Die Schule darf das Kind nicht für eine Abklärung anmelden, wenn die Eltern dagegen sind. Sie hat aber die Möglichkeit, eine Gefährdungsmeldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die Kesb, zu machen. Diese wiederum kann eine Abklärung auch gegen den Willen der Eltern veranlassen, wenn sie zum Wohl des Kindes notwendig erscheint.

