
Gilt die Nachzahlungsmöglichkeit auch rückwirkend?
Nein, und das ist das grosse Problem. Nur für Lücken, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung, also nach dem 1. Januar 2025, entstehen, sind Nachzahlungen möglich. Konkret bedeutet das: Wer 2024 oder in irgendeinem der vergangenen Jahre gar nichts oder weniger als erlaubt in die Säule 3a eingezahlt hat, kann das auch nicht nachholen. Nur wer 2025 einzuzahlen vergisst, kann das 2026 (oder irgendwann später bis 2035) nachholen. Frühestens Anfang 2026 kann also überhaupt jemand von der jetzt beschlossenen Nachzahlungsmöglichkeit profitieren.

