
«Ich finde es beruhigend, dass das Kantonsgericht es nicht zuliess, dass Rheinmetall mich mundtot macht», so Brandopfer Erwin Schatt. Die zuständige Staatsanwaltschaft schreibt auf Anfrage, man erteile aus verfahrensrechtlichen Gründen keine Auskünfte. Rheinmetall liess die gesetzte Frist für eine Stellungnahme ungenutzt verstreichen.

