
Wenn der Veranstalter Sie weder auf die Umstände vor Ort aufmerksam gemacht noch einen Rücktritt oder eine Umbuchung angeboten hat, fragen Sie am besten zuerst nach. Dabei können Sie mit dem Pauschalreisegesetz argumentieren: Bei Pauschalreisen haben Sie ein Rücktrittsrecht bei «unvermeidbaren und aussergewöhnlichen Umständen». Das sind beispielsweise Unruhen, Krieg und Terroranschläge im Reiseland, die verhindern, dass der Reiseveranstalter die Leistungen korrekt erbringen kann. Die Reisewarnung des EDA deutet darauf hin, dass solche Umstände vorliegen.

