Wenn Sie beim Reisebüro sowohl Flüge als auch Hotel gebucht haben, handelt es sich um eine Pauschalreise. Der Veranstalter wird prüfen, ob er die Reise nach Kreta überhaupt durchführen kann. Denn: Wenn Sie vor Ort von den Bränden stark betroffen sind, muss er so oder so dafür sorgen, dass Sie so rasch wie möglich den Ort wechseln oder zurückreisen können.
Wenn das Reisebüro die Ferien absagt, haben Sie laut Pauschalreisegesetz verschiedene Ansprüche. Sie können an einer Ersatzreise teilnehmen, wenn der Veranstalter noch eine anbieten kann. Falls diese im Vergleich zu den Ferien auf Kreta weniger Wert hat, muss er Ihnen die Differenz erstatten. Ist sie mehr wert, darf er aber keinen Zuschlag von Ihnen verlangen.