
Vier Verantwortliche rechtskräftig verurteilt
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat jedoch eine juristische Schwachstelle im System der Pornomahner entdeckt. Sie konnte den auf Obligo-Rechnungen aufgeführten Domainbetreibern nachweisen, dass diese mindestens in den Jahren 2021 bis 2023 gegen die sogenannte Preisbekanntgabeverordnung verstossen hatten. Innerhalb des letzten Jahres wurden deshalb vier Firmenverantwortliche der mehrfachen vorsätzlichen Übertretung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schuldig gesprochen.

