
Diese zwei Fälle illustrieren exemplarisch, warum es in Zürich so schwierig ist, Polizisten zur Rechenschaft zu ziehen. In anderen Kantonen landen Anzeigen gegen Polizisten direkt bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss ermitteln und entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Nicht in Zürich. Dort entscheidet zuerst das Obergericht, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt tätig werden soll.

