
Verboten sind personalisierte Preise nicht, auch wenn sie mit einer KI berechnet werden. «Wir sehen auch keine besondere Informationspflicht für die Anbieter, wenn sie mit KI Preise personalisieren», sagt Fabian Maienfisch, Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zum Beobachter. Grundsätzlich seien Anbieter frei, ihre Preise festzulegen. Die Preise müssten aber transparent bekanntgegeben werden und dürften nicht irreführend sein.
Konkrete Information und Transparenz verlangt allerdings das Datenschutzgesetz. «Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen müssen den Zweck, die Funktionsweise und die Datenquellen der auf KI beruhenden Bearbeitungen transparent machen», sagt Katja Zürcher, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb).

