
Zurück in der Schweiz, entdeckt der Rentner, dass der Koffergriff abgerissen ist. Sofort informiert er Fahrer und Reisebegleiter über den Schaden. Er müsse sich ans Unternehmen wenden, heisst es. Doch dieses verweist nur auf seine allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen, die bei der Buchung akzeptiert wurden. Darin ist eine Haftung bei Beschädigung ausgeschlossen.

