
«Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft», so steht es im Artikel 260 des Strafgesetzbuchs. Dass die Palästina-Demo am vergangenen Samstag in eine Gewaltorgie ausartete, ist unbestritten. Die Bilanz: 18 verletzte Polizisten, ein angezündetes Restaurant, in dem sich auch noch Gäste befanden, Sachschäden in Millionenhöhe an 54 Gebäuden.

