
Edöb: Verwaltung will weniger Transparenz
Der Edöb sparte indes nicht mit Kritik an der Verwaltung: Er stellte fest, dass auch im Jahr 2024 die Tendenz der Verwaltung anhalte, auf Teilbereiche ihrer Tätigkeit das Öffentlichkeitsgesetz nicht anzuwenden. So wird im Bericht unter anderem kritisiert, dass der Bundesrat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) weitgehend vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes ausgenommen hat: «Die Einführung solcher Ausnahmen führt zu einer Schwächung des Öffentlichkeitsprinzips und der damit bezweckten Verwaltungstransparenz.»

