
Beobachter-Expertin: Firma muss die richtigen Fragen stellen
Was gilt in solchen Fällen? «Wenn ein Festpreis abgemacht ist, dann gilt der grundsätzlich so», sagt Nicole Müller, Juristin beim Beobachter-Beratungszentrum. Ausser der Anbieter könne nachweisen, dass es Mehrkosten gab wegen Umständen, die er nicht vorhersehen konnte. In diesem Fall sei das teils gegeben: mehr Möbel, eine grössere Distanz zum Parkplatz und die Innentreppe, die Mehraufwand verursachten.

