
Und: Angestellte können zwar haften, wenn sie einen Fehler machen. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. So entschied ein Basler Gericht, dass eine Firma damit rechnen müsse, dass Schlüssel verloren gingen. Ein Verlust dürfe darum nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer ein Schliesssystem von mehreren Tausend Franken finanzieren müsse.

