
Mieterpflichten: Von Backblech bis WC-Brille
Vor der Wohnungsübernahme
Der sogenannte «kleine Unterhalt» ist eine Dauerpflicht des Mieters, die erst nach der Übernahme der Wohnung beginnt. Vor der Übergabe ist der Vermieter verpflichtet, sämtliche Mängel zu beheben.
Inspizieren Sie daher bei der Übernahme und während der ersten Tage die Wohnung auf mögliche Mängel und kleine Schäden. Sollten diese nicht bereits im Antrittsprotokoll festgehalten sein, weisen Sie den Vermieter mit eingeschriebenem Brief sofort darauf hin. Zu beachten ist, dass der Vermieter Reparaturen oder Instandstellungen verweigern darf, wenn es um blosse Schönheitsfehler geht, deren Behebung unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde.
Nach der Wohnungsübernahme
Beispiele von Arbeiten, die Mieter selber ausführen müssen – und allenfalls auch die Materialkosten zu tragen haben:
- Auswechseln: Duschschläuche
, Zahngläser, Seifenschalen, Dampfabzugsfilter, WC-Schwimmventile, WC-Brillen, Wasserhahndichtungen, Sicherungen, Glühbirnen oder Neonröhren (die zur Wohnung gehören), Besteckkorb im Geschirrspüler, Backblech, Kühlschranktablare und -schubladen - Siphons reinigen und entstopfen
- Cheminées entrussen (ohne Kamin)
- Scharniere und Türschlösser schmieren
- Heizkörper entlüften
- Wasserhähne entkalken

