
Was sind Familienzulagen?
Die Zulagen sollen die Unterhaltskosten von Eltern teilweise ausgleichen. Gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) haben Berechtigte eine monatliche Kinderzulage zugut, wenn sie Kinder vor deren vollendetem 16. Altersjahr haben. Wenn das Kind nach dem vollendeten 15. Altersjahr die obligatorische Schule hinter sich hat und sich in einer Ausbildung befindet, wird anstelle einer Kinderzulage eine Ausbildungszulage ausgerichtet. So lange, bis der oder die Jugendliche die Ausbildung abgeschlossen oder das 25. Altersjahr vollendet hat.

