
Das Strafgericht urteilt über Schuld und Strafe. Schadenersatz oder Genugtuung muss das Opfer vor dem Zivilgericht klären. Grundsätzlich haften urteilsfähige Jugendliche selbst, sagt Beobachter-Rechtsexpertin Meyer: «Ansonsten kann die Geschädigte versuchen, die Eltern zu belangen. Das gelingt aber nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.» Bei einer 17-Jährigen ist das zum Beispiel kaum der Fall: Eltern müssen und können die Internetaktivitäten von Jugendlichen nicht lückenlos überwachen.

