
Zuteilung durch Gemeinde kann sich im Notfall ändern
Die Zuteilung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Das liegt daran, dass die Kantone und Gemeinden sie rollend planen und regelmässig aktualisieren müssen. Wegen Zu- und Wegzügen, Geburten und Todesfällen oder neu verfügbaren Räumen kann sich laufend etwas ändern. Und wenn veraltete Planungen zirkulieren, führt das in einem Katastrophenfall schnell zu Verwirrung und Verunsicherung.
Falls Sie von Ihrer Gemeinde also überhaupt eine Auskunft erhalten, ist diese sowieso mit Vorsicht zu geniessen: Die Zuteilung der Luftschutzräume kann sich ändern, und es gilt das, was die Behörden im Notfall anordnen.

