
Was sich jetzt ändern soll
Stalker sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden. In der Einigungskonferenz haben sich die Räte darauf geeinigt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft nicht von sich aus aktiv werden müssen, wenn sie von stalkendem Verhalten Kenntnis erhalten. Sondern nur, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Stalking ist – anders als häusliche Gewalt – auch dann ein Antragsdelikt, wenn das Opfer mit dem Täter in einer Beziehung ist.

