
Wenn Ihre Tochter zum Beispiel am 30. November 2024 bereits 180 Franken für Brillengläser erhalten hat, bekommt sie erst wieder ab Dezember 2025 Geld für Linsen oder eine Brille aus der Grundversicherung. Es wird also immer ab dem Erstbezug gerechnet, und es gilt nicht das Kalenderjahr. Wenn die Tochter am 30. November 2024 für Linsen nur 40 Franken bezogen hat, hat sie bis Ende November 2025 noch 140 Franken zugute, ab Dezember 2025 dann wieder die vollen 180 Franken.

