
Ein Mann bucht ein Auto bei einem Car-Sharing-Anbieter und nimmt seinen Hund mit. Später landet die Sache bei der Staatsanwaltschaft, dann beim Obergericht Zürich – wegen Ehrverletzung (Beobachter-Rechtsratgeber).
Wütend macht den Hundehalter die Rechnung für die Reinigung, die ihm die Firma stellt: 130 Franken, weil das Fahrzeug voller Hundehaare war. Der Kunde weigert sich, zu bezahlen. Die Firma storniert die Rechnung, blockiert aber das Kundenkonto.
Das macht den Hundehalter noch wütender: Er gibt dem Unternehmen auf einer öffentlichen Bewertungsplattform einen Stern und erzählt, was passiert ist. Und: Die Reinigungskosten seien ihm aus «persönlichen, niedrigen Beweggründen» verrechnet worden, das sei «Denunziantentum».

