
Das Amtsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Fluggäste einchecken und die Reise antreten müssen, um ihre Rechte zu wahren. Wenn man vorher schon verzichte, sei noch gar nicht klar, wie gross die Ankunftsverspätung schliesslich sein werde. Obwohl auch dieses Urteil für Schweizer nicht verbindlich ist, kann es als Orientierung dienen.

