
Der Grund dafür ist: Wer in einem öffentlichen Verwaltungsgebäude, in einer Kirche, einer Schule, einem Spital, im Theater oder im Kino, in der Bahn oder im Tram etwas findet, gilt rechtlich gar nicht als Finder. Juristen sprechen vom «Anstaltsfund», bei dem bis heute der Rechtssatz der alten Germanen gilt: «Das Haus verliert nichts.»

