
Sein Anwaltspatent hatte Roos bereits 2024 verloren, arbeitete jedoch weiterhin als Rechtsberater und konnte Mandate als Willensvollstrecker annehmen.
Zusätzlich zu den hohen Ersatzforderungen muss Roos Verfahrenskosten von fast 37’000 Franken tragen, davon rund 12’000 Franken für seinen amtlichen Verteidiger. Hinzu kommen Parteientschädigungen von rund 43’000 Franken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Roos wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern, laut seinem Anwalt hat er Berufung angemeldet.

