Ich habe Ende Juli gekündigt und arbeite noch bis Ende Oktober im Geschäft. Unser Arbeitgeber will, dass wir für den Oktober eine Einwilligung unterschreiben, damit der Betrieb Kurzarbeit anmelden kann und wir noch 80 Prozent des Lohns erhalten. Gilt das für mich während der Kündigungsfrist auch?
Nein, dies gilt bei einem gekündigten Arbeitsvertrag nicht. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass Ihnen der volle Lohn zusteht. Beachten Sie aber, dass der volle Lohn nur während der vertraglichen Kündigungsfrist geschuldet ist. Falls die vertragliche Kündigungsfrist nur ein Monat wäre, dann haben Sie als Arbeitnehmer auch nur für diesen Monat Anspruch auf den vollen Lohn.