Zu den geschützten Tieren und Tierprodukten gehören zum Beispiel bestimmte Papageienarten, Schildkröten, Schlangen, Echsen, Schildpatt sowie diverse Pelzfelle. Die Einfuhr von Waren aus Elfenbein ist ganz untersagt. Bei den Pflanzen sind Orchideen, Kakteen, gewisse Hölzer, Medizinalpflanzen sowie aus geschützten Pflanzen hergestellte Produkte entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig.