
Betroffene brauchen anwaltliche Unterstützung
Zum Erwerbsausfall und zum Rentenschaden kommen zahlreiche weitere Ausgaben hinzu, die keine Versicherung der Betroffenen übernimmt. Etwa die privatrechtliche Genugtuung, die allfällige haftpflichtige Personen zahlen müssen. Es ist sehr kompliziert, den Schaden zu beziffern. Darum brauchen die Brandopfer auf jeden Fall eine Anwältin oder einen Anwalt.

