
Doch das BAG weigerte sich noch immer, also zog der Beobachter vor das Bundesverwaltungsgericht – und obsiegt nun. Im Urteil kommt es zum Schluss, es seien «keine Anhaltspunkte dafür zu finden, dass die aussenpolitischen Interessen beziehungsweise die internationalen Beziehungen oder der Ruf der Schweiz beeinträchtigt werden können», sollten die Verträge offengelegt werden. Im Fall einer neuen Pandemie wären ohnehin neue Verhandlungen unter veränderten Umständen zu tätigen, hält das Bundesverwaltungsgericht fest.

