
Der Fall ging durch alle Instanzen
Im November 2023 beantragte die Mutter einen Betreuungsurlaub bei der Ausgleichskasse. «Dieser kommt zum Zug, wenn ein Kind so schwer krank oder verunfallt ist, dass es auf die Eltern angewiesen ist. Während maximal 14 Wochen erhält die pflegende Person 80 Prozent ihres Lohnes», erklärt Katharina Siegrist, Rechtsexpertin beim Beobachter. Arbeiten beide Eltern, können sie je sieben Wochen beziehen.

