
Die «WZW-Kriterien»
Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit. Das sind die Grundsätze, nach denen die Krankenpflegeversicherung dazu verpflichtet ist, Behandlungskosten zu übernehmen. Laut Bundesgericht steht die freie Arztwahl unter dem Vorbehalt dieser «WZW-Kriterien».

