
Allerdings zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers nur, wenn Sie sich verletzt haben und eine medizinische Behandlung nötig wurde. Wenn möglich, muss man die Brille reparieren lassen. Geht das nicht, zahlt die Versicherung gleichwertige Gläser und in der Regel ein Brillengestell bis rund 300 Franken. Wenn nur Sachschaden entstanden ist oder falls Sie nicht in Behandlung mussten, zahlt die Unfallversicherung die neue Brille nicht.

