
In den meisten Kantonen wäre dies nicht strafbar gewesen
Gesetzlich verankerte Mindestlöhne gibt es allerdings nur in fünf Kantonen: in Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, im Jura und im Tessin. Hätte die 40-Jährige ihren Beautysalon also beispielsweise in Bern oder in St. Gallen betrieben, hätte sie nichts befürchten müssen.

