
Krankentaggeld
Da Ausgesteuerte kein eigenes Einkommen haben und folglich bei Krankheit kein Lohnausfall entsteht, macht eine Fortführung einer bestehenden Einzel-Krankentaggeldversicherung so oder so meistens keinen Sinn mehr. Klären Sie mit der Versicherung ab, ob dennoch ein Leistungsanspruch besteht und fassen Sie eine allfällige Kündigung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt ins Auge.

