
Schmid: «Verfahrensfehler unterlaufen»
Lorenz Schmid spricht gegenüber dem Beobachter von einem «Verfahrensfehler», der ihm unterlaufen sei: «Ich hatte keine Grosshandelsbewilligung, die benötigt gewesen wäre.» Bei den Erektionsförderern Cialis und Tadalafil handle es sich um Produkte, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen. Insofern sei seiner Ansicht nach der Parallelimport nicht verboten. Er habe die Strafverfügung von Swissmedic jedoch akzeptiert, weil er nicht mehrere Jahre prozessieren wolle.

