
Wer einer PK angeschlossen ist, kann pro Jahr maximal 7258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Wer keiner PK angehört wie Selbständigerwerbende oder Teilzeitbeschäftigte mit tiefem Lohn, kann 20 Prozent des Nettoeinkommens einzahlen, höchstens aber 36’288 Franken. Bei Verheirateten ist es zulässig, dass ein Partner die Beiträge für den anderen bezahlt. Aber Achtung: Wer gar kein Erwerbseinkommen hat und auch nicht beim RAV als stellensuchend gemeldet ist, darf nicht in die Säule 3a einzahlen. Hier bleibt nur das Sparkonto.

