
Offensichtlich attestierte die St. Galler Staatsanwaltschaft den Käufern, dass sie nicht gezielt gefälschte Briefmarken kaufen wollten. In einem Fall, der dem Beobachter vorliegt, zeigte ein Marken-Käufer der Polizei bei der Einvernahme seine E-Mail-Korrespondenz mit dem Verkäufer: Er hatte sich explizit danach erkundigt, ob die Marken echt seien, was der Verkäufer ihm bestätigt hatte.

