
Anwälte haben zwar für die Vertretung der Interessen ihrer Klienten einen grossen Handlungsspielraum. Das Bundesgericht trat dem Anwalt in diesem Fall aber entschieden entgegen. «Die Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung verbietet es auch, Aussagen von Personen, die zur Aussage verpflichtet sind, bewusst zu verhindern.» So steht es im Urteil vom 7. Januar 2026. Bei diesem konkreten Fall, einem Raub, sei es um die Aufklärung eines Offizialdeliktes gegangen, also um eine schwere Straftat, die der Staat von Amtes wegen verfolgen muss. Und in solchen Fällen sei man zur Aussage verpflichtet.

