
Der Besitzer eines Gartenrestaurants muss seinen Angestellten also auch dann den vollen Lohn bezahlen, wenn das ganze Wochenende verregnet ist. Und die Chefin einer Vermögensverwaltung kann ihre Mitarbeiter zwar früher heimschicken, wenn gerade ein grosser Kunde abgesprungen ist. Das darf sich aber nicht negativ auf das Ferien- oder Stundensaldo auswirken. Das Gleiche gilt bei einem Hackerangriff, der die Produktion lahmlegt.

