
Zweitens bekommen die Frauen der Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag. Die Höhe hängt vom massgebenden durchschnittlichen versicherten Verdienst für die Rentenberechnung ab. Wenn die Rente nun vorbezogen wird, sei es auch nur um wenige Monate, dann verfällt das Recht auf den Rentenzuschlag.

