
Wenn man tatsächlich eine Rechnung vergessen hat, sollte man sie auch zahlen. Dazu kommen der gesetzliche Verzugszins von fünf Prozent pro Jahr und allenfalls Mahnkosten, falls diese vertraglich mit dem ursprünglichen Rechnungssteller vereinbart wurden. Zum Beispiel durch akzeptierte AGB, in denen die Mahnkosten beschrieben und beziffert sind.

