
Trendwende bei den Genugtuungen?
Was im Langzeitvergleich auffällt: Die Beratungen nehmen zwar zu, die finanziellen Leistungen der Opferhilfe gesamthaft jedoch ab. Die Genugtuungen, mit denen das erlittene seelische Leid eines Gewaltopfers wiedergutgemacht wird, haben sich fast halbiert: Wurden im Jahr 2000, als die Daten erstmals erhoben wurden, pro genehmigten Fall durchschnittlich noch 12’300 Franken ausbezahlt, waren es 2024 nur gut 7000 Franken.

