
Ein Beispiel: Eine Mieterin ist im Jahr 2022 in ihre Wohnung gezogen und hat von ihrer Vermieterin nie eine Mietzinserhöhung wegen des gestiegenen Referenzzinses bekommen – obwohl die Vermieterin das hätte verlangen können. Ihr Mietzins basiert also noch auf dem Referenzzinssatz von 1,25 Prozent. Denn das ist der Zins, der galt, als sie den Mietvertrag abschloss (siehe Diagramm unten). Die Mieterin kann damit momentan keine Senkung verlangen, weil ihr Mietvertrag immer noch auf einem Referenzzins basiert, der weiterhin tiefer ist als der aktuelle von 1,5 Prozent.

