
Nicht ganz korrekt. Ein vollständiges, korrektes Arztzeugnis weist ebenfalls bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit aus, ob die Person, ferienfähig oder ferienunfähig ist. Dies wird in der Praxis leider oft vergessen. Gemäss Art. 8 ZGB darf man, wenn bei einem Arztzeugnis nichts steht, von einer Ferienfähigkeit ausgegangen werden.

