
Wichtig ist, dass Sie dem Steueramt nichts verheimlichen. Geben Sie in der Rubrik «Erhaltene Erbschaften» an, wer wann gestorben ist und wie viel Sie voraussichtlich erhalten werden. Wenn das noch unklar ist, machen Sie eine Schätzung und legen Sie Kopien der Unterlagen bei, die Sie bereits haben.

