
Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigungsfeier ist aber weiterhin möglich. Andere Rechte entfallen.
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Wer aus der Kirche austritt, muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen. Eine kirchliche Trauung oder Beerdigungsfeier ist aber weiterhin möglich. Andere Rechte entfallen.
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