
5. Trennung und Scheidung
Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, hat die wirtschaftlich schwächere Seite unter Umständen Anspruch auf Alimente. Das in der AHV und in der Pensionskasse während der Ehe gesparte Guthaben wird hälftig aufgeteilt. Auch das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird halbiert, falls die Eheleute nicht in einem Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben.
Bei Konkubinatspaaren gilt das alles nicht. Die wirtschaftlich schwächere Seite zieht den Kürzeren.

