
1. Was sagt das Gesetz zum Missbrauch einer Identität?
Es ist nun explizit verboten, eine fremde Identität zu verwenden. Im Kern geht es darum, dass sich jemand als eine andere Person ausgibt, ohne dass diese eingewilligt hat oder überhaupt davon weiss (siehe «So schützen Sie sich vor Identitätsmissbrauch»).
Wer sich bloss aus Jux oder Übermut einer anderen Identität anmasst, macht sich aber noch nicht strafbar. Denn die Betrüger müssen sich oder einen anderen bevorteilen oder der betroffenen Person schaden wollen – sei es finanziell oder indem man ihr viel Ärger beschert.
Wer eine neue, fiktive Identität erfindet, macht sich ebenfalls nicht strafbar. Es muss sich bei der betroffenen Person also um einen echten Menschen handeln.

