
Kann ich meinen Vertrag wegen der Fusion vorzeitig kündigen?
Nein. Wer seine Versicherung kündigen will, muss sich weiterhin an den bestehenden Vertrag halten. Das heisst, es gilt die Kündigungsfrist, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgehalten ist. Denn mit der Fusion von Helvetia und Baloise gehen alle Aktiven und Passiven automatisch auf die neue Gesellschaft über. So steht es im Gesetz. Dieser Vorgang nennt sich Universalsukzession und räumt den Versicherten kein vorzeitiges Kündigungsrecht ein.

