
Es kommt aber auch vor, dass die hiesige Polizei an der Tür klingelt und einem das unliebsame Souvenir in die Hand drückt. Das ist ebenfalls zulässig, sofern die Schweiz mit dem Land einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen hat – und die ausländische Behörde gestützt darauf um Rechtshilfe ersucht, um die Busse zuzustellen.

